Du wolltest schon immer mal mit einer scharfen Waffe schiessen, weisst aber nicht, wo du das kannst und ob du das überhaupt darfst? Dann bist du hier genau richtig! Hier findest du alle wichtigen Informationen, so dass deinem ersten Schiesserlebnis nichts mehr im Weg steht.
Wer darf schiessen?
Grundsätzlich dürfen alle Personen über 18 Jahre in der Schweiz schiessen. Jüngere Personen brauchen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Achtung: Für Personen aus bestimmten Staaten gilt ein Waffenverbot gemäss Art. 12 Waffenverordnung. Angehörige folgender Staaten dürfen in der Schweiz nicht ohne Weiteres schiessen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien. Diese Regelung sollte primär verhindern, dass Waffen aus der Schweiz in Konfliktgebiete gelangen und dort missbraucht werden. Diesen Staatsangehörigen ist das Schiessen jedoch nicht per se verboten, das Waffenbüro am Wohnsitzkanton kann Personen das Schiessen und den Waffenerwerb ausnahmsweise bewilligen, wenn diese ein berechtigtes Interesse nachweisen können, z.B. wenn sie in einen Sportschützenverein beitreten möchten oder aus beruflichen Gründen auf eine Waffe angewiesen sind. Andere Nationalitäten oder die zuvor genannten Staatsangehörigen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, welche nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, fallen nicht unter das Schiessverbot. Ferner dürfen Schützinnen und Schützen bei uns keine waffenrechtlichen Hinderungsgründe im Sinne von Art. 8 Waffengesetz aufweisen beispielsweise, wenn eine Selbst- oder Drittgefährdung resp. eine umfassende Beistandschaft besteht oder wenn die Person wegen mehrerer Delikte im Strafregister verzeichnet ist oder wegen einem Delikt, dass eine gemeingefährliche oder gewalttätige Gesinnung bekundet.
Wo kann ich schiessen?
Hier! Bei uns in der Swiss Shooting Range in Spreitenbach. Vom Anfänger bis zum erfahrenen Sportschützen oder Berufswaffenträger sind alle herzlich willkommen. Anfänger ohne jede Schiesserfahrung werden von unserem kompetenten Personal und erfahrenen Schiess-Instruktoren begleitet und betreut. Sie erklären dir gerne den sicheren Umgang und die korrekte Handhabung der unterschiedlichen Waffen. Du kannst eine Bahn unserer Zugscheibenanlage oder unsere Dynamic Range stundenweise buchen. Seid ihr zu zweit, auch kein Problem, du und deine Begleitung können sich für einen kleinen Aufpreis eine Bahn auch teilen. Für besonders Interessierte bieten wir stufengerechte Schiesskurse für Pistole, Sturmgewehr oder Flinte an sowie weiterführende Trainings, um deine Schiesstechnik weiter zu verfeinern.
Was muss ich mitnehmen?
Eigentlich nur dich selbst und deinen Ausweis (ID, Pass). Gehörschutz und Schutzbrille stellen wir dir kostenlos zur Verfügung. Wir verfügen über ein grosses Sortiment an Mietwaffen, so dass du auch keine eigene Waffe brauchst. Munition kannst du direkt bei uns beziehen. Solltest du eine eigene Waffe haben, bitten wir dich, diese ungeladen und nicht offen zu transportieren bzw. nur in einer geeigneten Tasche oder Waffenkoffer. Denke daran, dass beim Transport von Waffen, Waffe und Munition getrennt sein müssen und sich in den Magazinen keine Patronen befinden dürfen.
Welche Kleidung trage ich beim Schiessen?
Am besten trägt man ein langärmliges und hochgeschlossenes Oberteil, welches die Arme und den Oberkörper vor heissen Hülsen schützt. Das Gleiche, gilt auch für die Beinkleider. Am besten trägt man lange Hosen. Robuste, geschlossene Schuhe schützen die Füsse vor den heissen Hülsen oder anderen fallenden Gegenständen wie z.B. ein volles Magazin, welches je nach Kaliber und verwendetem Material relativ schwer sein kann. Das richtige Schuhwerk ist ebenfalls für einen guten und sichern Stand beim Schiessen unerlässlich. Je nach dem empfiehlt sich auch eine Kopfbedeckung, wie ein Baseballcap insb. bei den Schiessbahnen kann es sein, dass je nach Auswurfwinkel der Waffe die Hülsen an den Trennwänden abprallen und in Richtung des Schützen fliegen. Schützinnen empfehlen wir auf grossen Ohrschmuck zu verzichten da dieser eine optimale Passform des Kapselgehörschutzes beeinträchtigen kann. Viele bzw. sehr grosse Fingerringe können ebenfalls ein sicheres Halten der Waffe − insb. bei Pistolen und Revolvern − beinträchtigen. Auch allzu lange Fingernägel können das Manipulieren der Waffe erschweren. Unerlässlich ist jedoch das Tragen eines Gehörschutzes und Schutzbrille (kostenlos in der Range verfügbar). Bei sehr empfindlichen Ohren kann zusätzlich zum Kapselgehörschutz noch ein Einwegohrstöpsel verwendet werden.
Muss ich einen Strafregisterauszug bringen?
Nein, bei deinem ersten Besuch musst du noch keinen Strafregisterauszug mitbringen. Falls du einen hast, dann kannst du ihn gerne schon bei deinem ersten Besuch mitbringen. Spätestens bei deinem dritten Besuch, solltest du aber einen Strafregisterauszug, nicht älter aus drei Monate, mitbringen. Alternativ kannst du aber auch einen bereits verwendeten Waffenerwerbschein mitnehmen, wenn dieser vor weniger als zwei Jahren ausgestellt wurde.
Brauche ich eine Versicherung?
Spätestens bei deinem dritten Besuch solltest du deine Versicherungspolice deiner Privathaftpflichtversicherung mitbringen.
Hast du noch weitere Fragen? Rufe uns an oder schreibe uns ein E-Mail oder WhatsApp-Nachricht. Gerne helfen wir dir weiter.

