20 Minuten berichtet darüber, wie die Liste der verbotenen Nationalitäten gemäss Waffengesetz einem Paintball-Fan sein Hobby erschwert. Martin Eerhard, CEO der Swiss Shooting Range, ordnet ein.
Das Schweizer Waffengesetz verbietet den Gebrauch von Schusswaffen für «Angehörige bestimmter Staaten» (Art. 7 WG und Art. 12 WV). 20 Minuten berichtet in einem aktuellen Artikel, wie diese Regelung nicht nur Sportschützinnen und -schützen, sondern auch Fans von Paintball, dem taktischen Mannschaftssport, die Ausübung ihres Hobbys erschweren kann.
Im Artikel kommt auch Martin Eerhard, CEO der Swiss Shooting Range zu Wort. Er ordnet die Gefahr durch Paintball-Markierer und die Sinnhaftigkeit des Verbots der «Listenstaaten» ein und berichtet darüber, wie diese gesetzliche Regelung auch beim Schiesssport zu Einschränkungen führt. Weiter erklärt er, warum die geltende Listen-Regelung aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäss ist.

