Voraussetzungen für den Schiessbetrieb

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Voraussetzungen

Um die Schiessanlage der Swiss Shooting Range zu benutzen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt (oder weist eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor) und stehst nicht unter umfassender Beistandschaft,
  • du gehörst nicht bestimmten Staaten an, für die ein Waffenverbot gemäss Art. 12 Waffenverordnung gilt (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien),
  • du bist nicht im Strafregister eingetragen wegen gewalttätigen oder gemeingefährlichen Handlungen, Delikten welche deine waffenrechtliche Eignung in Frage stellen (Widerhandlungen gegen Sprengstoff-, Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz, Fahren in fahrunfähigem Zustand) oder wiederholter Begehung von Verbrechen oder Vergehen (mehrfache Einträge), und
  • du verfügst über eine gültige Privathaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5’000’000 CHF, welche die Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung von Feuerwaffen abdeckt.

Registrierung & Dokumente

Aus gesetzlichen Gründen müssen wir von allen Nutzern der Swiss Shooting Range die Personalien registrieren. Wenn du zu zum ersten Mal zu uns kommst, hilfst du uns, Verzögerungen und Wartezeiten zu vermeiden, indem du vorgängig online ein Kundenkonto eröffnest und deine Personalien registrierst: Registrierung für Neukunden

Bringe zu jedem Besuch folgende Dokumente mit:

  • gültiger amtlicher Ausweis mit Foto (ID, Pass oder Ausländerausweis).

Bringe spätestens bei deinem dritten Besuch folgende weiteren Dokumente mit:

  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Waffenerwerbsschein (nicht älter als 2 Jahre), und
  • gültige Versicherungspolice deiner Privathaftpflichtversicherung.

    Kleidung & Schutzausrüstung

    Achte darauf, für das Schiessen geeignete Kleidung zu tagen. Das sind insbesondere:

    • Geschlossenes Oberteil (ohne Ausschnitt), und
    • flache, rutschfeste Schuhe.

    Oberteile mit Ausschnitt sowie hohe oder nicht rutschfeste Schuhe führen zu einem vermeidbaren Verletzungsrisiko.

    Im Schiessbereich ist jederzeit die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, welche dir bei Bedarf von der Swiss Shooting Range zur Verfügung gestellt wird:

    • Gehörschutz
    • Schutzbrille

    Persönliche Voraussetzungen

    Alle Personen, welche die Räumlichkeiten der Swiss Shooting Range betreten, dürfen keinen Grund zur Annahme geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnten.

    Dies bedeutet insbesondere:

    • kein Alkohol- oder Drogenkonsum vor und während des Schiessens
    • in guter körperlicher, geistiger und emotionaler Verfassung.
    Weitere Informationen: