Hausordnung

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Handhabung von Waffen

Waffen sind in sämtlichen Räumen grundsätzlich ungeladen, gesichert, mit offenem Verschluss und – sofern vorhanden – mit eingesetztem Chamber-Flag zu handhaben. Waffen dürfen nur in Schiessräumen in Richtung des Kugelfangs geladen werden.

Beim Transport von Waffen sind diese nur in entladenem Zustand und Magazine ohne eingesetzte Munition mitzuführen. Wir empfehlen dir dringend, Waffen nicht offen, sondern vor Blicken geschützt und in Taschen, Rucksäcken oder Koffern verstaut zu transportieren.

Schnelles Einzelfeuer ist bei der gebotenen Vorsicht gestattet. Das Schiessen mit Seriefeuerwaffen ist nur nach vorgängiger Anmeldung und unter Vorlage einer entsprechenden kantonalen Ausnahmebewilligung gestattet.

Bei der Benutzung der Zugscheibenanlage ist das Ziehen aus dem Holster bei der gebotenen Vorsicht gestattet. Die Waffe darf dabei nur zum Boden bzw. in Richtung des Kugelfangs gerichtet werden.

Handhabung von Mietwaffen

Es ist untersagt, an Mietwaffen technische Veränderungen vorzunehmen oder selbst geladene Munition zu verwenden.

Bei Störungen an der Mietwaffe ist umgehend die Standaufsicht zu benachrichtigen.

Bei jeder Handhabung von Mietwaffen (Transport innerhalb der Räumlichkeiten der Swiss Shooting Group, Entgegennahme, Rückgabe) ist darauf zu achten, dass diese entladen und der Verschluss geöffnet bzw. die Chamber-Flags eingesetzt sind.

Munition & Waffen

Es dürfen grundsätzlich nur nach dem geltenden Waffenrecht erlaubte bzw. dem Kunden bewilligte Waffen bzw. Waffenzubehör und Munition verwendet werden.

Folgende Waffen bzw. Munitionarten dürfen nicht verwendet werden:

Revolver mit starken Kalibern (ab .44 Magnum) dürfen nur nach vorgängiger Sicherheitsinstruktion durch unser Personal geschossen werden.

Folgende Munition darf ausschliesslich in der Dynamic Range und nur von erfahrenen Schützen oder unter Anleitung eines Instruktors verwendet werden:

  •  jede Art von Schrotmunition
  • Kaliber .50 BMG (12,7 x 99 mm NATO)

Zielmedien

Es dürfen Zielscheiben aus Papier oder Karton verwendet werden. Nicht erlaubt sind:

  • Ziele, welche eine konkrete Abbildung eines Menschen darstellen (z.B. Foto),
  • Ziele aus anderen Materialen als Papier oder Karton (z.B. Holz, Metall, Kunststoff, Gelatine, Seife),
  • Alltagsgegenstände.

Sanktionen

Bei Widerhandlungen gegen diese Verhaltens- und Sicherheitsregeln oder bei Nichtbeachten von Anweisungen des Personals ist die Swiss Shooting Group berechtigt, Schützen vom Schiessbetrieb auszuschliessen und aus den Räumlichkeiten zu verweisen. Beachte dazu unsere AGB.